PARS
Marketing GmbH
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma Pars Marketing GmbH
Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen haben ihre Rechtsgültigkeit, sofern sie nicht ausdrücklich mit unserer schriftlichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden und gelten für sämtliche Geschäfte und sonstige geschäftlichen Abwicklungen mit uns.
1. Alle erteilten Aufträge, auch solche, die uns über unsere Vertretung erteilt wurden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch uns.
2. Vereinbarte Lieferfristen sind Circa-Fristen mit dem Recht auf Terminverlängerung um einen Monat, ohne dass es hierfür der Zustimmung des Bestellers bedarf. Als Ausnahme gilt nur der Fall, dass der angegebene Liefertermin schriftlich als Fest-Termin in der Auftragsbestätigung oder Rechnung gekennzeichnet wurde. Die Einhaltung der genannten Termine setzt im Übrigen die Erfüllung aller kaufmännischen Vereinbarungen der Liefer- und Zahlungsbedingung voraus.
Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung können nur dann geltend gemacht werden, wenn nach Ablauf der vereinbarten Verlängerungsfrist schriftlich eine Nachfrist von einem weiteren Monat gesetzt gilt und auch innerhalb dieser Nachfrist nicht geliefert wurde. Etwaige Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Wert unserer Lieferung beschränkt.
3. Aus- und Einfuhrverbote, Beschlag- und Wegnahme sowie alle Einwirkungen höherer Gewalt, wozu auch Streiks, Aufruhr und dergleichen gehören, entbinden uns von jeder Haft- und Lieferpflicht.
4. Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Lager an die vom Käufer angegebene Adresse. Fehlen derartige Angaben, dann gilt der Kaufvertrag durch die Lieferung an die Hauptniederlassung des Käufers als erfüllt. Gegenteiliges bedarf der schriftlichen Bestätigung. Teilsendungen sind zulässig und müssen angenommen und bezahlt werden. Etwaige Waren-, Qualitätsdifferenz oder Meinungsverschiedenheiten wegen Terminüberschreitung bedürfen einer eindeutigen Klärung, sie berechtigen nicht zur Einbehaltung des Kaufpreises. Ein Zurückhaltungsrecht sowie Aufrechnung gegenüber unserem Anspruch auf Bezahlung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
5. Der Auftraggeber ist verpflichtet die von uns gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen, insbesondere die Qualität der Ware. Sind uns keine Beanstandungen binnen 3 Tagen seit Empfang der Ware schriftlich, fernschriftlich oder telegraphisch zugegangen, gilt die Ware als abgenommen. Mit der Verarbeitung der Ware erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche uns gegenüber einschließlich aller etwaigen Schadenersatzansprüche insbesondere für Folgeschäden. Retouren werden nur im Originalzustand (unverarbeitete Ware) akzeptiert. Nach Ablauf der drei Monaten seit Empfang der Ware erlöschen, auch bei rechtzeitiger Mängelanzeige, jegliche Ansprüche gleich welcher Art uns gegenüber, sofern sie nicht innerhalb der Frist von uns anerkannt werden oder gerichtlich gegen uns geltend gemacht werden.
6. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Sämtliche Forderungen, die aus der Weiterveräußerung der gelieferten oder verarbeiteten Ware an Dritte entstehen, gelten zur Sicherung unserer Ansprüche an uns abgetreten, ohne dass es einer besonderen Beurkundung hierüber bedarf. Werden unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt durch Ansprüche Dritter gefährdet, so ist uns unverzüglich Mitteilung zu machen. Gerät der Verkäufer mit seinen Verpflichtungen in Verzug oder werden uns Umstände bekannt, nach denen wir berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers haben dürfen, so sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware einseitig in Besitz zu nehmen, ohne dass hierhin eine verbotene Eigenmacht liegt.
7. Der Rechnungsbetrag ist sofort netto Kasse fällig. Ist der Kaufpreis bis zum Fälligkeitstag nicht bezahlt, so hat der Käufer von diesem Tag an Verzugszinsen von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu zahlen. Sämtliche Zahlungen haben direkt auf eines unserer Konten zu erfolgen. Zahlungen durch Wechsel sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gelten auch dann nur zahlungshalber. Diskontspesen, Wechselsteuer und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers, sie sind sofort fällig.
8. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist Saarbrücken. Alle Streitigkeiten werden ausschließlich nach deutschem Recht entschieden. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages rechtsunwirksam sein, so soll die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsbestimmungen davon nicht berührt werden.